AGB
1. Mietobjekt
Dem Mieter wird folgendes Mietobjekt zum Zweck der Nutzung als Ferienwohnung vermietet:
Complejo Playmar
Bungalow
VIA TOUROPERADOR NECKERMANN 3
35100 Maspalomas Las Palmas
2. Check in und Check out Zeiten:
Anreise Tag ab 15: 00 Uhr
Abreise Tag bis 11: 00 Uhr
3. Maximale Personenanzahl:
Die maximale Personenanzahl beschränkt sich auf 3 Personen inkl. Kinder
Haustiere sind nicht erlaubt.
4. Mietpreis
Ergibt sich aus der Rechnung.
5. Zahlung
Anzahlung: Es ist eine Anzahlung von 20 % zu leisten. Diese ist bis 4 Tage nach Buchungsbestätigung auf das unten genannte Konto zu überweisen.
Restzahlung: Der Restbetrag ist bis 30 Tage vor Reiseantritt auf dasselbe Konto zu entrichten.
Sofern zwischen Buchungsbestätigung und Anreisezeitpunkt weniger als 5 Tage liegen, ist der gesamte Mietpreis bei der Schlüsselübergabe (Ankunft) in bar oder per Echtzeitüberweisung zu entrichten.
Der Mietpreis ist auf das Bankkonto zu überweisen:
Verwendungszweck: Name und Reisedatum
Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und das Ferienhaus neu zu vermieten.
6. Stornierung
mindestens 30 Tage vor Mietbeginn: 80 % Erstattung
weniger 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % Erstattung
weniger 14 Tage vor Mietbeginn: 0 % Erstattung.
Eine Nichtanreise ist einer Stornierung gleichzusetzten. Im Falle der Nichtanreise bleibt der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises bestehen und der gebuchte Zeitraum wird zur neuen Vermietung frei gegeben.
Die Stornierung muss schriftlich oder telefonisch erfolgen. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Zustellung der Stornierung. bzw. der Mitteilung.
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, ist der gesamte Mietpreis zu entrichten.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Mietdauer vorzeitig abzubrechen sollten Hausregeln missachtet werden.
Wir empfehlen den Abschuss einer Reiserücktrittsversicherung, diese kann in berechtigten Fällen die Stornokosten übernehmen.
7. Sorgfaltspflichten
Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.
8. Hausregeln
Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Die Hausordnung liegt in den angemieteten Räumlichkeiten aus. Aber auch auf dieser Webseite sind die Hausregeln unter dem Punkt "Hausinfo" einsehbar.
8.1.Rauchen nur im Garten oder auf der Terrasse erlaubt.
8.2. Küche
Bitte gehen Sie pfleglich mit der Kücheneinrichtung und den technischen Geräten um. Da eine verschmutzte Küche niemanden erfreut, stellen Sie bitte Geschirr, Töpfe und Besteck nur in sauberem und trockenem Zustand in die Schränke. Stellen Sie heiße Töpfe und andere heiße Gegenstände bitte nicht ohne Untersetzer auf die Tische oder die Arbeitsplatte. Benutzen Sie zum Schneiden immer ein Schneidebrett als Unterlage. Hinterlassen Sie den Innenraum der Mikrowelle bitte im sauberen Zustand.
Wir bitten unsere Gäste, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch Mitreisende und Angehörigen die Mietbedingungen einhalten.
8.3. Bügeln
Ein Bügelbrett steht zur Verfügung. Bitte nutzen Sie dieses, um zu bügeln.
8.4. Jeder Bungalow bietet Platz für maximal 3 Personen.
Nicht angemeldeten Personen ist der Aufenthalt in dem Ferienbungalow nicht gestattet. Werden mehr Personen als gebucht und registriert vorgefunden, wird sofort der Vertrag gekündigt und der Bungalow ist umgehend zu räumen. Vertragsbruch liegt in diesem Fall vor.
8.5. Beschädigungen
Niemand beschädigt absichtlich Sachen, es kann jedoch jedem passieren, dass einmal etwas kaputt geht. Bitte teilen Sie den entstandenen Schaden mit, damit wir diesen nicht erst nach Ihrer Abreise bei der Endreinigung feststellen.
Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
8.6. Hausrecht
Bei sofort notwendigen Reparaturen kann es unerlässlich sein, dass der Vermieter die Ferienwohnung ohne Wissen des Gastes betreten muss.
8.7. Entsorgung
Spätestens bei Abreise sind die Abfälle in die entsprechenden Behältnisse an der zentralen Müllstation zu entsorgen. In die Küchenspüle, die Toiletten, die Waschbecken und Dusche dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten oder Ähnliches geworfen bzw. geschüttet werden! Vermeiden sie alles, was zu Verstopfungen der Leitungen führen kann (keine Hygieneartikel in die Toilette). Lediglich Toilettenpapier darf in die Toilette geworfen werden. Keine Feuchttücher oder ähnliches aufgrund von Verstopfungsgefahr.
8.8. Ruhezeiten
Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir Sie, die öffentlichen Ruhezeiten wie Mittag-, Nacht- und Sonntagsruhe einzuhalten. Auch in der Ferienwohnung selbst sollte aus Rücksicht zwischen 22:00 und 8:00 Uhr Ruhe gehalten werden.
Mittagsruhe: 15.00 - 17.00 Uhr
8.9. Schlüssel
Dem Mieter werden bei Mietbeginn vom Vermieter/ Vertretung folgende Schlüssel übergeben: je ein Schlüssel für die Anlage / Gemeinschaftspool / Bungalow. Bitte geben Sie diese Schlüssel nie aus der Hand. Ein Verlust des Schlüssels ist umgehend zu melden; der Gast haftet bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten (da der Schlüssel für Pool und Eingangstüren zum Komplex zu einer Schließanlage gehört, müssen im Falle eines Verlustes mehre Schlösser gewechselt werden).
Bitte denken Sie daran, die Schlüssel bei Ihrer Abreise wieder abzugeben.
8.10. An- und Abreise
Die Anreise erfolgt i.d.R. ab 15:00 Uhr. Nach Absprache ist auch eine frühere Anreise möglich. Am Abreisetag bitten wir unsere Gäste die Ferienwohnung bis spätestens 11:00 Uhr freizugeben. Bei Ihrer Abreise sollte die Ferienwohnung wieder so aussehen, wie Sie sie bei Anreise vorgefunden haben.
Bitte beachten Sie folgende kleine Checkliste vor Ihrer Abreise:
Kühlschrank und Gefrierfach entleeren, abschalten und offenstehen lassen
Küchenmülleimer entleeren
Kosmetikeimer des Bades entleeren
Betten abziehen, Wäsche auf den Betten liegen lassen
Ferienwohnung besenrein verlassen und bitte Geschir,Töppfer spülen
Fenster und Türen schließen
8.11. Internetnutzung
Der Gast verpflichtet sich zu einer rechtmäßigen Nutzung des W-LAN Dienstes des Inhabers. Er versichert im Rahmen der Nutzung keine strafrechtlich relevanten Inhalte abzurufen oder zu verbreiten, sowie nicht gegen sonstige Rechte Dritter zu verstoßen.
Dem Gast wird untersagt, andere Mitnutzer oder Internet-Dienste zu schädigen oder zu beeinträchtigen;
Daten zum Zwecke des File-Sharing bereitzustellen, oder andere urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, verbreiten oder in einer anderen Art zugänglich zu machen;
Nachrichten mit werbenden Inhalten über Email, Internetforen o.Ä. unaufgefordert und in wettbewerbswidriger Weise an Dritte zu versenden;
oder sonstige sitten- und rechtswidrige Inhalte, insbesondere solche verfassungsfeindlicher, pornografischer, krimineller, terroristischer oder sonst anstößiger Art über das W-LAN abzurufen oder zu verbreiten.
Der Gast ist für die Inhalte, die er abruft, einstellt oder in einer anderen Weise verbreitet, selbst verantwortlich. Der Inhaber behält sich vor, einen bestehenden Zugang zu sperren, sofern der Mitnutzer gegen die Nutzungsbedingungen des Inhabers verstößt.
8.12. Nutzung des Swimming-Pools:
Die Nutzung und der Genuss des Pools beinhaltet eine angemessene Nutzung und eine Reihe von
Verantwortlichkeiten, die obligatorisch zu beachten sind, daher erinnern wir uns an
Folgendes:
Die Öffnungszeiten des Pools undder Sommer sind von 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr.
Der Poolplan im Winter ist von 09:00 bis 18:30 Uhr.
Der Pool-Zeitplan ist obligatorisch, so dass die Gemeinschaft der Eigentümer nicht für
die Ereignisse verantwortlich ist, die außerhalb dieser Zeiten in dieser Einrichtung
auftreten, während sie darüber informiert, dass der Sicherheitsdienst eine Anordnung
hat, die Nutzung nicht zuzulassen oder darin zu bleiben, außerhalb der festgelegten
Zeiten.
Das Rauchen ist im Solarium und auf der Liegewiese des Pools strengstens verboten.
Es ist obligatorisch, angemessene Kleidung und Schuhe im Pool zu tragen.
Es ist obligatorisch zu duschen, bevor Sie den Pool benutzen.
Es ist nicht erlaubt, Hängematten zu reservieren, indem Taschen oder Handtücher in
ihnen deponiert werden, so dass derjenige, der nicht von einer Person besetzt ist, als
frei verstanden wird.
Es ist nicht erlaubt, Hängematten vom Solarium des Pools zu nehmen.
Es ist verboten, kopfüber in den Pool zu springen, sowie "Bomben" -Einführungen oder
andere, die andere Benutzer bespritzen und die zusätzlich ein Risiko für Badegäste
darstellen.
Es ist verboten, Bälle und Matten im Poolbereich sowie im Solarium zu verwenden.
Es ist verboten, sich mit Gläsern oder anderen Glasgeräten im Poolbereich
aufzuhalten.
Es ist verboten, den Pool unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln zu
benutzen.
Diejenigen, die den Pool nutzen, müssen die Anlage ohne Rückstände wie Dosen,
Lebensmittel usw. verlassen.
Kinder unter 14 Jahren können nicht alleine im Pool bleiben, es wird empfohlen, dass
Eltern oder Erziehungsberechtigte sich jederzeit um ihre Kinder kümmern.
9. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für die Änderung des vorstehenden Satzes.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie
11. Rechtswahl
Dieser Vertrag unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Landes Spanien.